Meierskappel zu Risch?

Projektstart: Dezember 2000
Projektende: 5. Juni 2005

Beteiligte Gemeinden Anzahl EinwohnerInnen
Meierskappel LU 1 019
Risch ZG 8 002
Total 9 021

Verlauf

Aufgrund einer Volksinitiative im Dezember 2000 setzt der Gemeinderat von Meierskappel eine Fusionskommission ein. Diese sollte alle möglichen Szenarien für die Zukunft der Gemeinde prüfen und deren Vor- und Nachteile aufzeigen. Folgende Optionen standen zur Auswahl: Kantonswechsel und Fusion mit Risch, Fusion mit Root, Adligenswil und/oder Udligenswil.

Die Kommission fokussierte sich in der Folge immer stärker auf eine Fusion mit der Zuger Gemeinde Risch. An der Gemeindeversammlung im April 2003 sagte die Bevölkerung Meierskappels klar ja zur Fusion mit Risch (172:25) und erteilte dem Gemeinderat den Auftrag, Verhandlungen aufzunehmen. Dennoch gab es sowohl in Risch wie auch in Meierskappel geteilte Meinungen zum Fusionsvorhaben. An beiden Orten machte sich eine starke Gegnerschaft bemerkbar.

Am 5. Juni 2005 waren die Einwohnerinnen und Einwohner von Risch aufgefordert, einem Kredit von 400 000 Franken für weitere Fusionsabklärungen zuzustimmen. Dies, da weitere Abklärungen über den Nutzen dieser Fusion notwendig waren. Mit einem Stimmenverhältnis von 2:1 sprach sich die Bevölkerung der Zuger Gemeinde klar gegen das Fusionsvorhaben aus. Damit war es vom Tisch.

Vorgeschichte

Die Luzerner Regierung lehnte einen Kantonswechsel von Anfang an ab. Eine rege Zusammenarbeit der Gemeinden über die Kantonsgrenzen hinweg bestünde schon heute verschiedentlich, das sei kein Grund für einen endgültigen Wechsel. Mit dem Projekt Gemeindereform 2000+ wolle die Regierung den Kanton stärken, nicht zerstückeln, so die Argumentation.

Die Bundesverfassung ermöglicht es den Kantonen grundsätzlich, einander freiwillig Gebietsteile abzutreten. Dies bedarf allerdings der Zustimmung der betroffenen Bevölkerung und Kantone sowie der Genehmigung durch die Bundesversammlung in Form eines Bundesbeschlusses. Dieser ist dem fakultativen Referendum unterstellt. Unklarheiten bestehen jedoch darüber, wie die Zustimmung der Kantone erfolgt. Weder in Luzern noch in Zug gibt es auf Verfassungsstufe oder Gemeindeebene Regelungen über Gebietsabtretungen.

Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen