Triengen-Winikon

Beginn Projekt: Juli 2007
Fusionsabstimmung: 24. Februar 2008
Umsetzung der Fusion: 1. Januar 2009

Beteiligte Gemeinden Anzahl EinwohnerInnen
Triengen 3 500
Winikon    788
Total 4 288

Projektorganisation

Alle Gemeinderäte der beiden Gemeinden
Alle Mitglieder der Projektsteuerung
Alle Mitglieder aus den Fachgruppen

Projektleitung
Präsident: Georg Dubach, Triengen
Mitglieder: Willy Heller, Winikon; Josef Fischer, Triengen; Stephan Wicki, Winikon
Sekretariat: Armin Wyss, Triengen, Markus Stocker, Winikon

Verlauf

Am 24. Februar 2008 hat die Bevölkerung der beiden Gemeinden einer Fusion zugestimmt - Triengen mit rund 55 Prozent und Winkon mit 65 Prozent. Die beiden Orte haben sich den 1. Januar 2009 zusammengeschlossen.

Ausganslage

Nach einer Bevölkerungsumfrage im Jahr 2005 und verschiedenen Veranstaltungen im Jahr 2006 hatte der Gemeinderat von Winikon im Sommer 2006 den Gemeinderat von Triengen angefragt, Fusionsverhandlungen aufzunehmen. In der Folge wurde in Zusammenarbeit mit dem Regierungsstatthalter eine Finanzstudie erarbeitet. Diese wurde der Bevölkerung der beiden Gemeinden im Sommer 2007 vorgestellt. An beiden Veranstaltungen in Triengen und Winikon haben sich die Anwesenden grossmehrheitlich für die Weiterführung der Fusions-verhandlungen und für eine Fusion auf den Fusionsstichtag 1. Januar 2009 ausgesprochen.

Die Finanzstudie hatte folgende Resultate ergeben: Einsparungspotenzial von 142'000 Franken, Reorganisationskosten 210' 000 Franken (davon bezahlt der Kanton die Hälfte). Fusionieren die Gemeinden auf den 1. Januar 2009, kann Triengen (nach dem aktuellen Finanzausgleichsgesetz) den Zuschlag für Kleinzentren (6 Prozent) behalten und Winikon die Mindest-ausstattung auf dem heutigen Niveau halten. Insgesamt beläuft sich der so "eingesparte" Betrag auf maximal 4,8 Mio. Franken innerhalb von 12,5 Jahren.

Vorgeschichte

Sechs Fachgruppen hatten die Grundlagen für den Fusionsvertrag abgeklärt. Namentlich ging es um folgende Themenbereiche: Finanzen,  Vereine, Bildung, Verwaltung, Wasser/Abwasser sowie Verkehr. Sie kamen zu folgenden Erkenntnissen:

Finanzen: Als Grundvoraussetzung für die Bemessung des Kantonsbeitrags galt die Richtlinie, dass es Triengen mit einer Fusion nicht schlechter gehen solle. Dieser Forderung wurde mit dem Fusionsbeitrag in der Höhe von 3 Mio. Franken Rechnung getragen. Ausschlaggebend für dessen Berechnung waren der Ausgleich der Nettoverschuldung (Triengen 865 Franken und Winikon 3 997 Franken pro Einwohner), der Ausgleich des Steuerfusses (Triengen 1,85 Einheiten, Winikon 2,3 Einheiten) sowie die Reorganisationskosten.

Vereine: Man ging davon aus, dass sich durch eine usion der beiden Gemeinde die Situation der Vereine nicht verändern wird.

Bildung: Bereits seit dem 1. August 2006 war die operative Führung der Primarschule Winikon in den Händen der Schulleitung von Triengen. In den Empfehlungen der Fachgruppe stand unter anderem, es müsse versucht werden, die "dorfbezogene" Eigenständigkeit von Winikon im schulischen Bereich und die bestehenden Aussenschulen nach Möglichkeit zu erhalten. Für die Kindergartensituation war im Rahmen der Fusionsumsetzung eine Lösung zu finden.

Verwaltung: Die Gemeindeverwaltung sollte mit dem bisherigen Personal in Triengen geführt geführt - man ging aber von einer allfälligen Aufstockung des Bestandes aus. Fest stand, dass die Gemeindeverwaltung von Winikon aufgehoben werden sollte.

Wasser und Abwasser: Bezüglich der Wasserversogung Winkons wurde beantragt, in der Gemeinderechnung sein eine Spezialfinanzierung zu führen. Die operative Führung solle einer Fachgruppe übertragen werden. Längerfristig wurde bei der Wasserverorgung eine engere Zusammenarbeit angestrebt. Die Abwasserentssorgung beider Gemeinden soll zusammengelegt werden.

Verkehr: Vom Regierungsrat des Kantons Luzern wurde eine Zusicherung erwartet, dass das Kantonsstrassennetz nach der Fusion unverändert bleibt.

Am 24. Februar 2008 stimmten Triengen und Winikon über den Fusionsvertrag ab. Im Vorfeld lies sich sowohl in Triengen wie auch in Winikon eine Gegnerschaft verlauten. In den Medien fand eine rege Diskussionstatt. Die Gegnerschaft war vor allem der Meinung, der Prozess sei in einem zu schnellen Tempo durchgezogen worden. Eine Verschiebung des Fusionsstarts habe finanzielle Vorteile. Dem widersprechen die Projektverantwortichen. Sie verwiesen auf den Besitzstand aus dem Finanzausgleich in der Höhe bis zu 4,8 Mio. Franken, der während 12,5 Jahren ausbezahlt werde-

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