Eine Fusion durchläuft verschiedene Phasen. Es obliegt den beteiligten Gemeinderäten, den Prozess angemessen zu strukturieren und einen realistischen Zeitplan zu erstellen. Die folgenden Schritte und Zeitangaben basieren auf früheren Erfahrungen und dienen lediglich der Orientierung.
Bei grösseren Projekten können die einzelnen Phasen auch deutlich mehr Zeit beanspruchen – bspw. aufgrund einer vorangestellten Machbarkeitsstudie oder längerer Behandlungsfristen, etwa weil die Vorlage auch noch von einem Gemeindeparlament behandelt werden muss.
Phase 1: Vorabklärungen (6 - 12 Monate)
Klärung grundlegender Fragen: besteht Bereitschaft, sich auf einen Fusionsprozess einzulassen? Wie wird der Prozess strukturiert? Wer leitet ihn? Wie werden Stimmberechtigte und gegebenenfalls Gemeindeparlamente einbezogen? Was ist der Fusionsperimeter? Gibt es No-Gos? Etc.
Meilensteine:
- Projektleitung und -ablauf festgelegt
- Fusionsvorvertrag unterzeichnet
Phase 2: Fusionsprojekt (1 – 1,5 Jahre)
Abklärung, Diskussion und Verhandlung konkreter Auswirkungen – i.d.R. durch zahlreiche paritätisch zusammengesetzte Fachgruppen. Ergebnisse werden in einem Schlussbericht festgehalten, ein Fusionsvertrag wird entworfen und es liegt ein Finanzplan der fusionierten Gemeinde vor.
Meilensteine:
- Auswirkungen abgeklärt
- Kantonaler Fusionsbeitrag festgelegt
- Fusionsvertrag erarbeitet
Phase 3: Abstimmung (4 – 6 Monate)
Erarbeiten der Abstimmungsbotschaft, Einbezug und Information der Stimmberechtigten, Vorbereitung der Abstimmung.
Meilensteine:
- Informations-/Orientierungsveranstaltungen durchgeführt
- Abstimmungsbotschaft verabschiedet
- Fusionsvertrag unterzeichnet
- Fusionsabstimmung
Phase 4: Umsetzung (9 – 12 Monate)
Operative Umsetzung der Fusion gemäss der im Fusionsvertrag geregelten Rahmenbedingungen. Dazu gehört insbesondere auch die Erarbeitung der neuen Gemeindeordnung und die Wahl der neuen Gemeindebehörden. Auf kantonaler Seite erfolgt eine Genehmigung durch den Kantonsrat.
Meilensteine:
- Genehmigung der neuen Gemeindeordnung
- Genehmigung der Fusion durch Kantonsrat
- Gemeinderatswahlen
- Vereinigung