Die Interkommunale Zusammenarbeit ist ein wichtiges Element der Gemeindeentwicklung. Die neue Regionalpolitik und die regionalen Entwicklungsträger haben ihre Handlungsschwerpunkte vor allem bei der Zusammenarbeit in wirtschaftlichen und raumplanerischen Belangen. Diese werden durch kantonale Mittel unterstützt.
Die Beiträge für die Zusammenarbeit im Finanzausgleichsgesetz legen den Akzent auf Organisationsprojekte, welche die interkommunale Zusammenarbeit unterstützen. Beitragsberechtigt sind Projekte, die im Interesse mehrerer Kommunen und im Gesamtinteresse des Kantons liegen. Die Gemeinden müssen sich zu mindestens 50 Prozent an den Kosten beteiligen, das Projekt muss nachhaltige Erfolgsaussichten aufweisen.
Sowohl Gemeinden als auch regionale Entwicklungsträger können Gesuche für Beiträge an Projekte einreichen. Geprüft werden sie vom Justiz- und Sicherheitsdepartement unter der Mitwirkung des Finanzdepartements. Der Verband Luzerner Gemeinden ist anzuhören.
Kriterien für Projekte
-
Innovationsgehalt des Projekts
-
Anzahl der beteiligten Gemeinden
-
Übertragbarkeit der erarbeiteten Resultate auf andere Gemeinden
-
Gesamtinteresse des Kantons und der übrigen Gemeinden des Kantons
-
Finanzkraft der Gemeinden
-
raumplanerischer Nutzen
-
Erfolgsaussichten des Projekts