Im neuen Gemeindegesetz (in Kraft 1. Januar 2005) wird auch der Finanzhaushalt der Gemeinden neu geregelt:
- Die Gemeinden können für ihren Finanzhaushalt oder Teile davon die wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WOV) einführen.
- Alle Gemeinden müssen die Vollkosten ausweisen.
- Der Voranschlag wird entweder in Form des Harmonisierten Rechnungsmodells (HRM), des Modells KORE oder als Globalbudget nach den Grundsätzen von WOV. vorgelegt.
- Für die Festlegung der Abschreibungssätze des Verwaltungsvermögens ist die Nutzungsdauer der abzuschreibenden Objekte massgebend.
- Die Gemeinden haben eine Anlagebuchhaltung zu führen.
- Es werden Finanzkennzahlen erhoben.